Praktikum / Schnuppertag
Die bayerischen Finanzämter bieten im Rahmen der bestehenden Kapazitäten auch Praktika und Schnuppertage an.
Wenn Sie Interesse haben, den Arbeitsalltag in unserem Finanzamt im Rahmen eines Praktikums oder Schnuppertags kennenzulernen, können Sie sich dafür gerne direkt an folgende Ansprechpartner wenden:
Schülerinnen und Schüler
Für Nachwuchskräfte der Qualifikationsebene 2
Mittel- und Realschule
Frau Lempertseder
Telefon: 0851 504-1409
E-Mail: ausbildungsleiter.02@fa153.stv.bayern.de
Für Nachwuchskräfte der Qualifikationsebene 3
Fachoberschule und Gymnasium
Herr Hopf
Telefon: 0851 504-1300
E-Mail: ausbildungsleiter.03@fa153.stv.bayern.de
Jurastudium und Juristischer Vorbereitungsdienst
Praktische Studienzeit (gemäß § 25 JAPO, Bereich Öffentliches Recht), Pflichtwahlpraktikum (gemäß § 49 JAPO, Berufsfeld 7 Steuerrecht)
Frau Lübbe
Telefon: 0851 504-1306
E-Mail: ausbildung-baylern.studium@fa153.stv.bayern.de
Praktische Studienzeit §25 JAPO
Inhalt und Ablauf
Studierende der Rechtswissenschaft können beim Finanzamt Passau eine einmonatige praktische Studienzeit gemäß § 25 JAPO im Bereich Öffentliches Recht ableisten.
Das Praktikum wird regelmäßig zweimal jährlich in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr und im Herbst durchgeführt. Dabei erhalten die Teilnehmer/-innen im Rahmen von Seminarveranstaltungen und Führungen durch das Dienstgebäude einen Einblick in die Organisation und die Aufgaben eines Finanzamts. Wichtige materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Grundlagen werden anhand der praktischen Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche vorgestellt.
Bitte beachten Sie, dass eine praktische Studienzeit gemäß § 25 JAPO frühestens nach Vorlesungsschluss des zweiten Semesters absolviert werden kann.
Die Bewerbung ist per E-Mail zu richten an ausbildung-baylern.studium@fa153.stv.bayern.de. Es sind folgende Angaben zu machen:
- vollständiger Name
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Fachsemester
- Das nächste Praktikum findet in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr 2025 statt. Der genaue Zeitraum wird noch bekanntgegeben. Bewerbungen für das Frühjahrspraktikum sind vsl. ab Dezember 2024 möglich. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen ab. Diese können nicht beantwortet werden.
Zudem ist der Bewerbung das unterschriebene Informationsschreiben Datenschutz eingescannt im PDF-Format beizufügen. Ohne Vorliegen des ausgefüllten Formulars kann Ihre Bewerbung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden.
Wenn Sie sich für ein Praktikum oder einen Schnuppertag an einem anderen bayerischen Finanzamt interessieren, finden Sie unter www.finanzamt.bayern/finanzaemter eine Liste der bayerischen Finanzämter mit Links auf deren Internetseiten und deren Kontaktdaten.
Datenschutzrechlichte Hinweise
Bitte beachten Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung das folgende Informationsschreiben zum Datenschutz und legen Sie dieses unterschrieben Ihrer Bewerbung bei.