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Allgemeines

Personal

Personal in MAK264,86
Auszubildende63
Teilzeitquote (ohne Anwärter)41,7 %

Stand 01.01.2024

Das Finanzamt Passau im Aufbau der Steuerverwaltung

Das Finanzamt Passau ist ein Finanzamt von

  • etwa 700 Finanzämtern auf Bundesebene
  • 76 Finanzämtern im Freistaat Bayern
  • 9 Finanzämtern im Regierungsbezirk Niederbayern

Das Finanzamt Passau ist eine bayerische Landesbehörde. Es ist eine Unterbehörde im Aufbau der dreistufigen bayerischen Steuerverwaltung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat an der Spitze und dem Bayerischen Landesamt für Steuern als Mittelbehörde.

Stammamt und Außenstellen

Das Finanzamt Passau umfasst

  • das Finanzamt Passau (Stammamt)
  • die Außenstelle Bad Griesbach
  • die Außenstelle Vilshofen

NICHT zum Finanzamt Passau gehört die Bearbeitungsstelle Passau der Abteilung II des Finanzamts München. Hierbei handelt es sich um einen, aus Gründen der Personalpolitik lediglich räumlich nach Passau ausgelagerten Teil dieses Finanzamtes.

Seit April 2002 haben Stammamt und Außenstellen einen gemeinsamen Amtsbezirk, der die drei vormals selbständigen Amtsbezirke vereint. Die Aufgabenverteilung zwischen den drei Dienststellen richtet sich seither nicht mehr nach regionalen Gesichtspunkten, sondern nach anderen Kriterien. Insbesondere im Veranlagungsbereich ist dies der Name der Steuerbürger.

Aufgabenbereich / Sachliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Passau ist für die Festsetzung folgender Steuern bzw. Steuermessbescheide zuständig:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kapitalertragsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Gewerbesteuermessbetrag
  • Grundsteuermessbetrag
  • Investitionszulage nach dem InvZulG

Weitere Aufgaben sind:

  • Betriebsprüfung
  • Lohnsteueraußenprüfung
  • Umsatzsteuerprüfung
  • Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Steuerbußgeld und -strafsachen

NICHT zuständig ist das Finanzamt Passau insbesondere für

  • die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer (Aufgabe der Stadt Passau bzw. der jeweiligen Landkreisgemeinde),
  • die Festsetzung und Erhebung der Kirchensteuern (Aufgabe der Kirchensteuerämter, das Finanzamt leistet insoweit aber Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerrückständen) und
  • die Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer; hierfür ist das Finanzamt Eggenfelden zuständig.

Vom Finanzamt Passau festgesetzte Steuern sind an die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Zwiesel zu entrichten.

Amtsbezirk / Örtliche Zuständigkeit

Der Amtsbezirk des Finanzamts Passau mit seinen Außenstellen Bad Griesbach und Vilshofen umfasst die Gebiete

  • der kreisfreien Stadt Passau und
  • des Landkreises Passau mit seinen 38 Gemeinden:

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Aicha vorm WaldBreitenbergBüchlbergFürstensteinFürstenzell
HauzenbergHutthurmNeuburg a. InnNeuhaus a. InnNeukirchen vorm Wald
ObernzellRudertingSalzwegSonnenThyrnau
TiefenbachTittlingUntergriesbachWegscheidWitzmannsberg
Bad FüssingBad Griesbach/RottalHaarbachKirchhamKößlarn
MalchingPockingRotthalmünsterRuhstorf a. d. RottTettenweis
AidenbachAldersbachBeutelsbachEging a. SeeHofkirchen
OrtenburgVilshofenWindorf  

Erweiterter Amtsbezirk

Für einige Aufgaben ist das Finanzamt Passau auch für die Amtsbezirke anderer Finanzbehörden zuständig (Zentralisierung der Aufgaben), nämlich:

Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer (Zentralstelle Vilshofen)Finanzamt Grafenau, Finanzamt Deggendorf, Finanzamt Eggenfelden
Festsetzung und Erhebung der KörperschaftsteuerFinanzamt Grafenau
Durchführung der BetriebsprüfungFinanzamt Grafenau
Durchführung der UmsatzsteuersonderprüfungFinanzamt Grafenau
Durchführung der LiquiditätsprüfungFinanzamt Eggenfelden, Finanzamt Burghausen
Verfolgung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeitenFinanzamt Deggendorf, Finanzamt Grafenau, Finanzamt Straubing, Finanzamt Zwiesel mit Außenstelle Viechtach