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Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Passau ist die Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Landshut.

Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer in der nachfolgenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Landshut

AufgabenbereichTelefon 0871 8529 + Nebenstelle
Steuerfahndung661
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar