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Bodenschätzung

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Ansprechpersonen

AufgabenbereichHinweisTelefon 0851 504 + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger (ALS)Mobil: 0173 86333631516, 2272
Vermessungsbeamter (VB)Mobil: 0152 068241591502, 2272
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar