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Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Die Grunderwerbsteuerzentralstelle beim Finanzamt Passau (Außenstelle Vilshofen) ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Grafenau, Deggendorf und Eggenfelden.

Ansprechpersonen

Steuernummern Aufgabenbereich Dienststelle Telefon 0851 504 + Nebenstelle
153/800/00000 - 153/879/99999 Vilshofen 2511, 2512, 2515, 2517, 2520, 2519, 2516, 2466, 2469
153/800/00000 - 153/879/99999 Einspruchsbearbeitung i.S. Grunderwerbsteuer Vilshofen 2517, 2511
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar