Rechtsbehelfsstelle
Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.
Ansprechpersonen Rechtsbehelfsstelle
Aufgabenbereich | Telefon 0851 504 + Nebenstelle |
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Abeitgeberstelle | 2415 |
Allgemeine Veranlagungsstelle beschränkt Steuerpflichtige | 1147 |
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften | 1180 |
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften | 1429 |
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften | 1257 |
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften | 1326 |
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften | 1348 |
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften | 2429 |
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften Umsatzsteuerstelle | 1357 |
Allgemeine Veranlagungsstelle Stundung und Erlass Vollstreckung | 2472 |
Haftung | 2511 |
Körperschaften Insolvenzen | 1176 |