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Rechtsbehelfsstelle

Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.

Ansprechpersonen Rechtsbehelfsstelle

AufgabenbereichTelefon 0851 504 + Nebenstelle
Abeitgeberstelle2415
Allgemeine Veranlagungsstelle beschränkt Steuerpflichtige1147
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften1180
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften1429
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften1257
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften1326
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften1348
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften2429
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften Umsatzsteuerstelle1357
Allgemeine Veranlagungsstelle Stundung und Erlass Vollstreckung2472
Haftung2511
Körperschaften Insolvenzen1176
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar