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Rechtsbehelfsstelle

Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.

Ansprechpersonen Rechtsbehelfsstelle

Aufgabenbereich Telefon 0851 504 + Nebenstelle
Abeitgeberstelle 2415
Allgemeine Veranlagungsstelle beschränkt Steuerpflichtige 1147
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften 1180
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften 1429
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften 1257
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften 1326
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften 1348
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften 2429
Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften Umsatzsteuerstelle 1357
Allgemeine Veranlagungsstelle Stundung und Erlass Vollstreckung 2472
Haftung 2511
Körperschaften Insolvenzen 1176
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar